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Der vorliegende Vertrag bezieht sich auf Herstellung, Installation und Abnahmeprüfung von Transport- und Hebemaschinen, gemäß Gemeinschaftsrichtlinie 89/392CEE und nachfolgenden Ergänzungen, auch als Maschinenrichtlinie bezeichnet.
Der Vertrag ist ab Unterzeichnung unseres Angebots durch den Auftraggeber gültig.
Die Preise beziehen sich auf eine Standardlieferung von Transport- und Hebemaschinen, wie in der Preisliste 2005 angegeben.
Alle Preisangaben sind exklusive MwSt.
Alles, was nicht eindeutig in der Preisliste 2005 angegeben ist, wird Gegenstand eines spezifischen Kostenvoranschlags.
Sofern zwischen den Seiten nicht anders vereinbart, ergehen die Zahlungen folgenderweise:
Nicht im Verkaufspreis enthalten.
Sofern zwischen den Seiten nicht anders vereinbart lauten die Lieferbedingungen: Ab Werk, Verladung auf Transportmittel.
Siehe unterschriebenes Angebot
Der Transport, der nicht ausdrücklich angefordert wurde, wird vom Auftraggeber getragen. Wird der Transport von der Firma ets getragen, werden die Transportkosten in Abhängigkeit des auszuliefernden Maschinentyps und der zurückzulegenden Kilometer berechnet.
Die Montage, wenn nicht ausdrücklich angefordert, versteht sich zu Lasten des Auftraggebers. Ist die Montage zu Lasten der Firma ets, werden die Spesen in Abhängigkeit der Lieferung und der verlangten Optionals berechnet.
Am Ende der Montage (wenn die Montage nicht zu unseren Lasten ist) sorgen unsere Techniker für eine Betriebsprüfung, so wie in der europäischen Maschinenrichtlinie vorgesehen. Die Ballaste müßen nach Beendigung der Montage bereitgestellt werden. Eventuell auf einen späteren Zeitpunkt verlegte Abnahmeprüfungen werden nur gegen Entgelt durchgeführt.
Zwölf Monate ab Lieferung durch den Frachtführer.
Im Lieferumfang sind folgende technischen Dokumente enthalten:
Wie in unserer schriftlichen Bestätigung.